Das Bundesmeldegesetz verlangt, dass sich anmeldet, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Maßgeblich ist der Tag, an dem tatsächlich eingezogen wird, nicht der Tag der Schlüsselübergabe und nicht der Beginn des Mietvertrags. Ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist dabei genauso anzumelden wie ein Zuzug von außerhalb; eine gesonderte Abmeldung an der alten Anschrift entfällt in diesem Fall, weil die neue Anmeldung sie ersetzt. Abgemeldet wird nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Anzumelden ist jede Person des Haushalts, Kinder eingeschlossen. Erledigen kann das eine Person für alle, sofern sie eine Vollmacht der übrigen mitbringt.
Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort. Für die Gemeinde Löwenberger Land ist das die Gemeindeverwaltung mit Sitz im Ortsteil Löwenberg. Wer die Gemeinde verlässt, meldet sich an der neuen Anschrift an, also dort, wo künftig gewohnt wird. Ob und in welcher Form ein Termin nötig ist, erfahren Sie über die Gemeindeverwaltung beziehungsweise über die für den neuen Wohnort zuständige Stelle; wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Zeiten und keine Beträge, weil sich beides ändern kann. Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Umzug, dann liegt der Termin nicht in der Woche des Einzugs.